Durch Aufbrechen von Fenstern und Türen wurden originale Holzfenster, gußeisernen Fensterrahmen, Fenstergläser, historische Türen und anderes zerstört. Nach dem Einbruch (oft leider von “lost Places” Fotografen), folgen dann die Sprayer und Eisendiebe und …
Beispiel:
Unmittelbar vor dem 07. August 2018 wurde das Klärwerk an zwei Türen mit massiver Gewalt aufgebrochen und anschließend ein Brand gelegt. Dabei sind über 100 Jahre alte Regale und Türen verbrannt, einer der Aufenthaltsräume der Klärmannschaft, ein Teil der Fassade wurde zudem schwer beschädigt. Die Kriminalpolizei hat gut erhaltene Fingerabdrücke genommen und wir haben das Gelände nun mit versteckten Kameras ausgestattet.
Beispiel:
Im August 2018 wurden zwei Fotografen die sich an einem der Fenster zu schaffen gemacht hatten und offenbar die sichernden Panzerplatten überwunden hatten, erwischt.
Beispiel:
Im März 2018 wurden von unseren Mitarbeitern belgische Fotografen im Gebäude angetroffen.
usw…
Eine ernste Warnung:
Wer sich unerlaubt Zutritt in Gebäude verschafft oder unbefugt betritt, begeht Hausfriedensbruch, § 123 StGB. Dies hat mindestens empfindliche Geldstrafen zur Folge!
Bei Einbruch, also dem gewaltsamen Öffnen einer Umschließung, gilt §243 StGB, dies hat Freiheitsentzug zur Folge!