[Der gewünschte Eintrag der Einleitung der Abwasser der Stadt Krefeld in den Rhein sollte am 17.04.1929 in das “Wasserbuch” der Regierung eingetragen werden.]
“Einwendungen der Rheinstrombauverwaltung vom 22. September 1929 mit folgender Begründung: Die Einleitung ging schon früher und geht auch heute über das Gemeinübliche hinaus. Die städtischen Abwässer enthalten sämtliche Abwässer der Stadt, also nicht nur Oberflächen- und Wirtschaftswasser, sondern auch die Abgänge von Fabriken aller Art und aus den Aborten. Nach der Entscheidung des O. V. G. vom 11.7.1927 (Pr.Verw.BI. 1928, S. 738) kann die Einleitung von Abwässern aus Sammelkanalisationen
in Wasserläufe grundsätzlich nur nach ausreichender Reinigung in Kläranlagen als gemeinüblich und zulässig bezeichnet werden. In dem hier vorlie genden Falle findet nur eine mechanische Reinigung der Oberfläche von Schwimmstoffen statt. Eine Kläranlage im eigentlichen Sinne, die das Wasser von Schmutz- und Sinkstoffen befreit und etwa gefährliche Keime vernichtet,
ist nicht vorhanden.” ¹
¹Wilhelm Wessel, 75 Jahre Stadtentwässerung und Abwasserreinigung in Krefeld. Zur Geschichte der Reinigungsanlage in Uerdingen. Die Heimat – Krefelder Jahrbuch, 53/85, Verein für Heimatkunde in Krefeld e.V.