Pflicht zur Untersuchung des Abwassers

Eine Verfügung der preußischen königlichen Regierung machte 1913 die bereits seit langem durchgeführten Untersuchungen des Kanalwassers „nach Passieren der Reinigungsanlage“ zur amtli­chen Pflicht für das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Krefeld. Quelle: Eleonore Kipke, die Heimat 68/1997