Eine Verfügung der preußischen königlichen Regierung machte 1913 die bereits seit langem durchgeführten Untersuchungen des Kanalwassers „nach Passieren der Reinigungsanlage“ zur amtlichen Pflicht für das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Krefeld. Quelle: Eleonore Kipke, die Heimat 68/1997